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3-612.1Phlebographie der Gefäße von Abdomen und Becken: Nierenvene

3-61·Phlebographie

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 3-612.1 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 3-612 mit allen Subkodes.

0,020 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 59 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr12675511,0 %
1 bis unter 5 Jahre217122951,7 %
5 bis unter 10 Jahre13996431,1 %
10 bis unter 15 Jahre11364490,90 %
15 bis unter 18 Jahre9242500,74 %
18 bis unter 20 Jahre6937320,55 %
20 bis unter 25 Jahre212921201,7 %
25 bis unter 30 Jahre248991492,0 %
30 bis unter 35 Jahre3961482483,2 %
35 bis unter 40 Jahre6983243745,6 %
40 bis unter 45 Jahre7483703786,0 %
45 bis unter 50 Jahre8464244226,8 %
50 bis unter 55 Jahre1.0746334418,6 %
55 bis unter 60 Jahre1.52991761212 %
60 bis unter 65 Jahre1.6811.07960213 %
65 bis unter 70 Jahre1.52194857312 %
70 bis unter 75 Jahre1.26476949510 %
75 bis unter 80 Jahre6743503245,4 %
80 bis unter 85 Jahre5412582834,3 %
85 bis unter 90 Jahre2481081402,0 %
90 bis unter 95 Jahre4720270,38 %
ab 95 Jahren7340,056 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Digitale Subtraktionsangiographie der Nierenvene
Eine Schlüsselnummer1:3-612.1
Phlebographie der Nierenvene
Eine Schlüsselnummer1:3-612.1

Änderungen

2010Bestand
Phlebographie der Gefäße von Abdomen und Becken: Nierenvene

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.