DRGSystemDeutschland

1-993Automatisierte Anreicherung mit immunzytochemischer Detektion zirkulierender Tumorzellen [CTC]

1-99·Andere diagnostische Maßnahmen und Zusatzinformationen zu diagnostischen Maßnahmen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 1552 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 68, bei Frauen ab etwa 74 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000
1 bis unter 5 Jahre000
5 bis unter 10 Jahre000
10 bis unter 15 Jahre000
15 bis unter 18 Jahre000
18 bis unter 20 Jahre000
20 bis unter 25 Jahre000
25 bis unter 30 Jahre000
30 bis unter 35 Jahre000
35 bis unter 40 Jahre000
40 bis unter 45 Jahre000
45 bis unter 50 Jahre000
50 bis unter 55 Jahre000
55 bis unter 60 Jahre33030 %
60 bis unter 65 Jahre000
65 bis unter 70 Jahre11010 %
70 bis unter 75 Jahre31230 %
75 bis unter 80 Jahre000
80 bis unter 85 Jahre11010 %
85 bis unter 90 Jahre11010 %
90 bis unter 95 Jahre10110 %
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis262

Automatisierte Anreicherung mit immunzytochemischer Detektion von CTCs
Eine Schlüsselnummer1:1-993
Automatisierte Anreicherung mit immunzytochemischer Detektion zirkulierender Tumorzellen
Eine Schlüsselnummer1:1-993

Änderungen1

2011Neu
Automatisierte Anreicherung mit immunzytochemischer Detektion zirkulierender Tumorzellen [CTC]
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.