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1-944.01Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern: Ohne weitere Maßnahmen: Bei Kindern

1-94·Komplexe Diagnostik

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
366 Tage – 14
Altersbeschränkung: 366 Tage – 14 Jahre — Bei Kindern (älter als 365 Tage, 14. Lebensjahr noch nicht vollendet).
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-944.01 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-944 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 1 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr34820913994 %
1 bis unter 5 Jahre9542,4 %
5 bis unter 10 Jahre8712,2 %
10 bis unter 15 Jahre7341,9 %
15 bis unter 18 Jahre000
18 bis unter 20 Jahre000
20 bis unter 25 Jahre000
25 bis unter 30 Jahre000
30 bis unter 35 Jahre000
35 bis unter 40 Jahre000
40 bis unter 45 Jahre000
45 bis unter 50 Jahre000
50 bis unter 55 Jahre000
55 bis unter 60 Jahre000
60 bis unter 65 Jahre000
65 bis unter 70 Jahre000
70 bis unter 75 Jahre000
75 bis unter 80 Jahre000
80 bis unter 85 Jahre000
85 bis unter 90 Jahre000
90 bis unter 95 Jahre000
ab 95 Jahren000

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis261

Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Kindern ohne weitere Maßnahmen
Eine Schlüsselnummer1:1-944.01

Änderungen1

2019Neu
Basisdiagnostik bei unklarem Symptomkomplex bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern: Ohne weitere Maßnahmen: Bei Kindern
ohne Vorgänger

Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.