DRGSystemDeutschland

1-771Standardisiertes geriatrisches Basisassessment (GBA)

1-77·Palliativmedizinische, geriatrische und frührehabilitative Funktionsuntersuchung

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 216 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,082 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 84 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre1010,002 %
18 bis unter 20 Jahre2200,004 %
20 bis unter 25 Jahre2200,004 %
25 bis unter 30 Jahre4310,008 %
30 bis unter 35 Jahre12750,023 %
35 bis unter 40 Jahre11650,021 %
40 bis unter 45 Jahre15960,029 %
45 bis unter 50 Jahre221750,042 %
50 bis unter 55 Jahre4830180,092 %
55 bis unter 60 Jahre10367360,20 %
60 bis unter 65 Jahre4702592110,90 %
65 bis unter 70 Jahre1.4727487242,8 %
70 bis unter 75 Jahre5.2112.4392.77210 %
75 bis unter 80 Jahre7.6303.2814.34915 %
80 bis unter 85 Jahre13.8685.3218.54727 %
85 bis unter 90 Jahre14.6855.1519.53428 %
90 bis unter 95 Jahre6.5842.0504.53413 %
ab 95 Jahren1.8074391.3683,5 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Standardisiertes GBA
Eine Schlüsselnummer1:1-771
Standardisiertes geriatrisches Basisassessment (GBA)
Eine Schlüsselnummer1:1-771

Änderungen

2010Bestand
Standardisiertes geriatrisches Basisassessment (GBA)

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.