1-717 Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials

1-71·Pneumologische Funktionsuntersuchungen

VerwendungNicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · zuletzt 01.01.2001 — Regeln außerhalb des Katalogs

Kodieranleitung18

Exklusive:
Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials im Rahmen der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf intensivmedizinischer oder nicht intensivmedizinischer spezialisierter Beatmungsentwöhnungs-Einheit 8-718.8 ff.8-718.9 ff.
Hinweis:
Diese Kodes sind nur für Patienten, die bei stationärer Aufnahme das 14. Lebensjahr vollendet haben, anzugeben
Diese Kodes sind für Patienten anzugeben, die über Tubus oder Tracheostoma beatmet entlassen oder verlegt werden sollen, sofern der Patient nicht auf einer spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit weiterbehandelt wird
Diese Kodes können auch im Laufe der Behandlung für Patienten angegeben werden, die über Tubus oder Tracheostoma beatmet werden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 95 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt
Die Einleitung einer häuslichen maschinellen Beatmung während desselben stationären Aufenthaltes ist gesondert zu kodieren 8-716 ff.
Mindestmerkmale: Durchführung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Intensivmedizin oder einen Facharzt mit mindestens 3-jähriger Erfahrung in der prolongierten Beatmungsentwöhnung auf einer auf die Beatmungsentwöhnung von langzeitbeatmeten Patienten spezialisierten Beatmungsentwöhnungs-Einheit. Der Facharzt soll nicht an der Behandlung des Patienten beteiligt gewesen sein. Die Durchführung kann auch telemedizinisch erfolgen
▸ noch 12 Angaben
Hinweis:
Mindestmerkmale: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Atemmechanik (z.B. Hustenstoß, Sekretion)
Mindestmerkmale: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Hämodynamischer Status (z.B. Blutdruck, Herzfrequenz)
Mindestmerkmale: Erhebung folgender Kriterien zur Entwöhnungsbereitschaft: Sedierungsscore (z.B. Richmond Agitation-Sedation Scale)
Mindestmerkmale: Beurteilung der NIV-Fähigkeit
Mindestmerkmale: Beurteilung der NIV-Fähigkeit
Mindestmerkmale: Feststellung der Gasaustauschparameter (z.B. pO2, pH, pCO2, sO2) mit invasiven oder nicht invasiven Messverfahren (z.B. Blutgasanalyse, Pulsoxymetrie, transkutane Oxymetrie und CO2-Messung)
Mindestmerkmale: Feststellung der Geräteeinstellungen (mindestens Beatmungsmodus, Beatmungsdrücke, Atemfrequenz, FiO2 oder O2-Fluss; die Feststellung der Atemfrequenz ist entbehrlich, sofern eine Beatmungsform gewählt wurde, bei der eine Einstellung der maschinellen Atemfrequenz nicht vorgesehen ist)
Mindestmerkmale: Feststellung der Gerätemesswerte (mindestens Atemfrequenz, Atemzugvolumen, Atemminutenvolumen, Beatmungsdrücke)
Mindestmerkmale: Klinische Einschätzung der Prognose der Grund- und Begleiterkrankungen und der Entwicklung der akuten Erkrankungsphase, die zur Beatmung geführt hat
Mindestmerkmale: Klinische Einschätzung des Regenerationspotenzials und der Compliance (Mitarbeit) des Patienten
Mindestmerkmale: Evaluation des (mutmaßlichen) Patientenwillens (ggf. unter Einbezug eines Ethik-Fallgesprächs)
Mindestmerkmale: Beurteilung des Beatmungsentwöhnungspotenzials unter Berücksichtigung der erhobenen Befunde

Regeln außerhalb des Katalogs1

BfArM-FAQLungenfunktionsdiagnostik01.01.2001
gilt über 1-71

Wie soll die Lungenfunktionsdiagnostik kodiert werden?

seit OPS 2.1

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann über die pneumologischen Funktionsuntersuchungen im Kapitel 1 (Kode 1-71) abgebildet werden.

OPS-301 2.0

Die Lungenfunktionsdiagnostik kann mit dem OPS-301 nicht kodiert werden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes2

1-717.0
Mit Feststellung eines nicht vorhandenen Beatmungsentwöhnungspotenzials⚖ 1
1-717.1
Mit Indikationsstellung zur weiteren Beatmungsentwöhnungsbehandlung⚖ 1

Prozedurenhäufigkeit

Rang 440 von 1.571 auf derselben Katalogebene · 0,027 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2110,012 %
1 bis unter 5 Jahre1100,006 %
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre6330,037 %
15 bis unter 18 Jahre3322110,20 %
18 bis unter 20 Jahre4027130,24 %
20 bis unter 25 Jahre12988410,79 %
25 bis unter 30 Jahre173113601,1 %
30 bis unter 35 Jahre227141861,4 %
35 bis unter 40 Jahre3081891191,9 %
40 bis unter 45 Jahre4222861362,6 %
45 bis unter 50 Jahre5943832113,6 %
50 bis unter 55 Jahre1.0297113186,3 %
55 bis unter 60 Jahre1.6451.13051510 %
60 bis unter 65 Jahre2.2621.48677614 %
65 bis unter 70 Jahre2.5971.66293516 %
70 bis unter 75 Jahre2.5491.64690316 %
75 bis unter 80 Jahre2.0481.33471412 %
80 bis unter 85 Jahre1.7281.05966911 %
85 bis unter 90 Jahre5283182103,2 %
90 bis unter 95 Jahre8043370,49 %
ab 95 Jahren10370,061 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Von diesen Kodes verlangt2

8-718.8Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit
8-718.9Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung: Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter nicht intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

Abkürzungen im Text1

CO2Kohlendioxid

Änderungen1

2021Neu
Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Operationen- und Prozedurenschlüssel · Version 2022 · Stand 22.10.2021 · © BfArM 1994-2022