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1-716Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids [FeNO]

1-71·Pneumologische Funktionsuntersuchungen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 714 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,009 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 63 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr6240,10 %
1 bis unter 5 Jahre201280,34 %
5 bis unter 10 Jahre4625210,78 %
10 bis unter 15 Jahre4923260,83 %
15 bis unter 18 Jahre5324290,90 %
18 bis unter 20 Jahre5731260,97 %
20 bis unter 25 Jahre179761033,0 %
25 bis unter 30 Jahre15670862,7 %
30 bis unter 35 Jahre18182993,1 %
35 bis unter 40 Jahre2371081294,0 %
40 bis unter 45 Jahre2761261504,7 %
45 bis unter 50 Jahre3061361705,2 %
50 bis unter 55 Jahre3801831976,5 %
55 bis unter 60 Jahre62027634411 %
60 bis unter 65 Jahre75134940213 %
65 bis unter 70 Jahre68131336812 %
70 bis unter 75 Jahre68231536712 %
75 bis unter 80 Jahre5532403139,4 %
80 bis unter 85 Jahre4331942397,4 %
85 bis unter 90 Jahre189741153,2 %
90 bis unter 95 Jahre267190,44 %
ab 95 Jahren4130,068 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

FeNO-Messung
Eine Schlüsselnummer1:1-716
Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids
Eine Schlüsselnummer1:1-716

Änderungen1

2021Neu
Messung des fraktionierten exhalierten Stickstoffmonoxids [FeNO]
ohne Vorgänger

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.