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1-655Chromoendoskopie des unteren Verdauungstraktes

1-65·Diagnostische Endoskopie des unteren Verdauungstraktes

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Zusatzkode
Zusatzkode — nur zusammen mit einem Hauptkode zulässig, nie allein.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 457 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,025 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 72 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr4310,026 %
1 bis unter 5 Jahre1100,006 %
5 bis unter 10 Jahre1100,006 %
10 bis unter 15 Jahre12570,077 %
15 bis unter 18 Jahre2914150,19 %
18 bis unter 20 Jahre3515200,23 %
20 bis unter 25 Jahre11851670,76 %
25 bis unter 30 Jahre13267650,85 %
30 bis unter 35 Jahre16993761,1 %
35 bis unter 40 Jahre2511281231,6 %
40 bis unter 45 Jahre3231751482,1 %
45 bis unter 50 Jahre3962041922,6 %
50 bis unter 55 Jahre7364283084,8 %
55 bis unter 60 Jahre1.2476855628,0 %
60 bis unter 65 Jahre1.6921.00468811 %
65 bis unter 70 Jahre1.9131.09082312 %
70 bis unter 75 Jahre2.0931.17691714 %
75 bis unter 80 Jahre2.0301.07895213 %
80 bis unter 85 Jahre2.4401.1821.25816 %
85 bis unter 90 Jahre1.5107207909,7 %
90 bis unter 95 Jahre3181501682,1 %
ab 95 Jahren4420240,28 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Chromoendoskopie des unteren Verdauungstraktes (Zusatzkode)
Eine Schlüsselnummer1:1-655

Änderungen

2010Bestand
Chromoendoskopie des unteren Verdauungstraktes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.