DRGSystemDeutschland

1-556.0Biopsie am Kolon durch Inzision: Colon ascendens

1-55·Biopsie an anderen Verdauungsorganen, Zwerchfell und (Retro-)Peritoneum durch Inzision

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-556.0 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-556 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte bei Männern ab etwa 3, bei Frauen ab etwa 56 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr1401004022 %
1 bis unter 5 Jahre5341128,2 %
5 bis unter 10 Jahre181172,8 %
10 bis unter 15 Jahre8801,2 %
15 bis unter 18 Jahre9271,4 %
18 bis unter 20 Jahre1100,16 %
20 bis unter 25 Jahre100101,6 %
25 bis unter 30 Jahre10371,6 %
30 bis unter 35 Jahre120121,9 %
35 bis unter 40 Jahre253223,9 %
40 bis unter 45 Jahre241233,7 %
45 bis unter 50 Jahre312294,8 %
50 bis unter 55 Jahre303274,7 %
55 bis unter 60 Jahre3811275,9 %
60 bis unter 65 Jahre5210428,1 %
65 bis unter 70 Jahre519427,9 %
70 bis unter 75 Jahre429336,5 %
75 bis unter 80 Jahre3910296,0 %
80 bis unter 85 Jahre279184,2 %
85 bis unter 90 Jahre224183,4 %
90 bis unter 95 Jahre2110,31 %
ab 95 Jahren1010,16 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Biopsie am Colon ascendens durch Inzision
Eine Schlüsselnummer1:1-556.0

Änderungen

2010Bestand
Biopsie am Kolon durch Inzision: Colon ascendens

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.