DRGSystemDeutschland

1-552.2Biopsie an Gallenblase und Gallengängen durch Inzision: Sphincter Oddi und Papilla duodeni major

1-55·Biopsie an anderen Verdauungsorganen, Zwerchfell und (Retro-)Peritoneum durch Inzision

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-552.2 nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-552 mit allen Subkodes.

0,000 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 71 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre1100,66 %
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre000–
35 bis unter 40 Jahre6244,0 %
40 bis unter 45 Jahre5323,3 %
45 bis unter 50 Jahre2021,3 %
50 bis unter 55 Jahre8355,3 %
55 bis unter 60 Jahre5413,3 %
60 bis unter 65 Jahre2391415 %
65 bis unter 70 Jahre1981113 %
70 bis unter 75 Jahre2291315 %
75 bis unter 80 Jahre2491516 %
80 bis unter 85 Jahre1981113 %
85 bis unter 90 Jahre1661011 %
90 bis unter 95 Jahre1100,66 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’262

Biopsie am Sphincter Oddi durch Inzision
Eine Schlüsselnummer1:1-552.2
Biopsie an der Papilla duodeni major durch Inzision
Eine Schlüsselnummer1:1-552.2

Änderungen

2010Bestand
Biopsie an Gallenblase und Gallengängen durch Inzision: Sphincter Oddi und Papilla duodeni major

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.