DRGSystemDeutschland

1-510.yBiopsie an intrakraniellem Gewebe durch Inzision und Trepanation von Schädelknochen: N.n.bez.

1-51·Biopsie an Nervengewebe, Hypophyse, Corpus pineale durch Inzision und Trepanation von Schädelknochen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-510.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-510 mit allen Subkodes.

0,003 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 64 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr15870,68 %
1 bis unter 5 Jahre3117141,4 %
5 bis unter 10 Jahre4217251,9 %
10 bis unter 15 Jahre2913161,3 %
15 bis unter 18 Jahre2813151,3 %
18 bis unter 20 Jahre12660,55 %
20 bis unter 25 Jahre3929101,8 %
25 bis unter 30 Jahre4825232,2 %
30 bis unter 35 Jahre5836222,6 %
35 bis unter 40 Jahre6637293,0 %
40 bis unter 45 Jahre8642443,9 %
45 bis unter 50 Jahre10772354,9 %
50 bis unter 55 Jahre13880586,3 %
55 bis unter 60 Jahre204971079,3 %
60 bis unter 65 Jahre26615311312 %
65 bis unter 70 Jahre25814211612 %
70 bis unter 75 Jahre27615412213 %
75 bis unter 80 Jahre199115849,1 %
80 bis unter 85 Jahre2051021039,3 %
85 bis unter 90 Jahre8340433,8 %
90 bis unter 95 Jahre5230,23 %
ab 95 Jahren2110,091 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Biopsie an intrakraniellem Gewebe durch Inzision und Trepanation von Schädelknochen: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.