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1-494.2x(Perkutane) Biopsie an anderen Organen und Geweben mit Steuerung durch bildgebende Verfahren: Mediastinum: Sonstige

1-49·Biopsie ohne Inzision an anderen Organen und Geweben

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-494.2x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-494 mit allen Subkodes.

0,024 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 65 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr122100,080 %
1 bis unter 5 Jahre2511140,17 %
5 bis unter 10 Jahre219120,14 %
10 bis unter 15 Jahre221390,15 %
15 bis unter 18 Jahre2614120,17 %
18 bis unter 20 Jahre2614120,17 %
20 bis unter 25 Jahre8940490,60 %
25 bis unter 30 Jahre14660860,98 %
30 bis unter 35 Jahre233741591,6 %
35 bis unter 40 Jahre4191143052,8 %
40 bis unter 45 Jahre5831064773,9 %
45 bis unter 50 Jahre7521605925,0 %
50 bis unter 55 Jahre1.2792521.0278,6 %
55 bis unter 60 Jahre1.6304481.18211 %
60 bis unter 65 Jahre2.0426331.40914 %
65 bis unter 70 Jahre2.0976981.39914 %
70 bis unter 75 Jahre1.7936801.11312 %
75 bis unter 80 Jahre1.4325408929,6 %
80 bis unter 85 Jahre1.4694979729,8 %
85 bis unter 90 Jahre6872254624,6 %
90 bis unter 95 Jahre135331020,90 %
ab 95 Jahren13490,087 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2025Neu
(Perkutane) Biopsie an anderen Organen und Geweben mit Steuerung durch bildgebende Verfahren: Mediastinum: Sonstige
übergeleitet aus 1-494.2

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.