DRGSystemDeutschland

1-464Transrektale Biopsie an männlichen Genitalorganen

1-46·Biopsie ohne Inzision an Harnorganen und männlichen Genitalorganen

Verwendung
Nicht endständig — eine Überschrift; zur Verschlüsselung einen Subkode wählen.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Subkodes5

1-464.0
Prostata, Stanzbiopsie
1-464.1
Prostata, Saugbiopsie
1-464.2
Vesiculae seminalesSeitenangabe
1-464.x
SonstigeSeitenangabe
1-464.y
N.n.bez.

Prozedurenhäufigkeit

Rang 767 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,008 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 73 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre000–
5 bis unter 10 Jahre000–
10 bis unter 15 Jahre000–
15 bis unter 18 Jahre2200,042 %
18 bis unter 20 Jahre000–
20 bis unter 25 Jahre000–
25 bis unter 30 Jahre000–
30 bis unter 35 Jahre000–
35 bis unter 40 Jahre1100,021 %
40 bis unter 45 Jahre4400,083 %
45 bis unter 50 Jahre151500,31 %
50 bis unter 55 Jahre818101,7 %
55 bis unter 60 Jahre32632606,8 %
60 bis unter 65 Jahre562562012 %
65 bis unter 70 Jahre874874018 %
70 bis unter 75 Jahre994994021 %
75 bis unter 80 Jahre780780016 %
80 bis unter 85 Jahre756756016 %
85 bis unter 90 Jahre33733707,0 %
90 bis unter 95 Jahre585801,2 %
ab 95 Jahren4400,083 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen1

2021Titel geändert
Transrektale Biopsie an männlichen Geschlechtsorganen Genitalorganen
2010Bestand
Transrektale Biopsie an männlichen Geschlechtsorganen

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.