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1-445Endosonographische Feinnadelpunktion am oberen Verdauungstrakt

1-44·Biopsie ohne Inzision an den Verdauungsorganen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Rang 650 von 1.577 auf derselben Katalogebene · 0,012 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr000–
1 bis unter 5 Jahre1100,013 %
5 bis unter 10 Jahre1100,013 %
10 bis unter 15 Jahre4130,054 %
15 bis unter 18 Jahre7250,094 %
18 bis unter 20 Jahre10640,13 %
20 bis unter 25 Jahre2212100,30 %
25 bis unter 30 Jahre6835330,92 %
30 bis unter 35 Jahre9050401,2 %
35 bis unter 40 Jahre12677491,7 %
40 bis unter 45 Jahre195112832,6 %
45 bis unter 50 Jahre230138923,1 %
50 bis unter 55 Jahre4332611725,8 %
55 bis unter 60 Jahre77846831010 %
60 bis unter 65 Jahre99758041713 %
65 bis unter 70 Jahre1.13364249115 %
70 bis unter 75 Jahre1.13862651215 %
75 bis unter 80 Jahre91153038112 %
80 bis unter 85 Jahre80139141011 %
85 bis unter 90 Jahre4072091985,5 %
90 bis unter 95 Jahre5431230,73 %
ab 95 Jahren7430,094 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis’261

Endosonographische Feinnadelpunktion am oberen Verdauungstrakt
Eine Schlüsselnummer1:1-445

Änderungen1

2015Teilweise übergeleitet
Inhalte übergeleitet in 1-448.1
2010Bestand
Endosonographische Feinnadelpunktion am oberen Verdauungstrakt

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.