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1-444.yEndoskopische Biopsie am unteren Verdauungstrakt: N.n.bez.

1-44·Biopsie ohne Inzision an den Verdauungsorganen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-444.y nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-444 mit allen Subkodes.

0,32 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr176116600,087 %
1 bis unter 5 Jahre5693532160,28 %
5 bis unter 10 Jahre9855514340,49 %
10 bis unter 15 Jahre2.3471.3171.0301,2 %
15 bis unter 18 Jahre2.5931.2631.3301,3 %
18 bis unter 20 Jahre1.6277358920,80 %
20 bis unter 25 Jahre4.8752.3322.5432,4 %
25 bis unter 30 Jahre4.9112.5152.3962,4 %
30 bis unter 35 Jahre5.4042.7782.6262,7 %
35 bis unter 40 Jahre6.1723.1193.0533,0 %
40 bis unter 45 Jahre6.6753.2283.4473,3 %
45 bis unter 50 Jahre7.0773.4343.6433,5 %
50 bis unter 55 Jahre9.9235.0354.8884,9 %
55 bis unter 60 Jahre15.3738.0037.3707,6 %
60 bis unter 65 Jahre19.60110.3569.2459,7 %
65 bis unter 70 Jahre20.97210.95510.01710 %
70 bis unter 75 Jahre23.60511.85011.75512 %
75 bis unter 80 Jahre21.52910.19511.33411 %
80 bis unter 85 Jahre26.48311.59114.89213 %
85 bis unter 90 Jahre17.7577.09410.6638,7 %
90 bis unter 95 Jahre3.8221.4052.4171,9 %
ab 95 Jahren5031723310,25 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Endoskopische Biopsie am unteren Verdauungstrakt: N.n.bez.

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.