DRGSystemDeutschland

1-407.xPerkutane Biopsie an endokrinen Organen mit Steuerung durch bildgebende Verfahren: Sonstige

1-40·Biopsie ohne Inzision an Nervensystem und endokrinen Organen

VerwendungEndständig — dieser Kode wird so angegeben.
SeitenangabeDie Seite ist zwingend anzugeben: R = rechts, L = links, B = beidseitig.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-407.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-407 mit allen Subkodes.

0,001 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 68 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr2200,23 %
1 bis unter 5 Jahre2200,23 %
5 bis unter 10 Jahre1100,11 %
10 bis unter 15 Jahre1010,11 %
15 bis unter 18 Jahre000–
18 bis unter 20 Jahre1010,11 %
20 bis unter 25 Jahre8170,91 %
25 bis unter 30 Jahre5230,57 %
30 bis unter 35 Jahre165111,8 %
35 bis unter 40 Jahre155101,7 %
40 bis unter 45 Jahre235182,6 %
45 bis unter 50 Jahre2616103,0 %
50 bis unter 55 Jahre4322214,9 %
55 bis unter 60 Jahre8443419,6 %
60 bis unter 65 Jahre135706515 %
65 bis unter 70 Jahre139687116 %
70 bis unter 75 Jahre111654613 %
75 bis unter 80 Jahre113506313 %
80 bis unter 85 Jahre100564411 %
85 bis unter 90 Jahre4222204,8 %
90 bis unter 95 Jahre11471,3 %
ab 95 Jahren000–

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Perkutane Biopsie an endokrinen Organen mit Steuerung durch bildgebende Verfahren: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.