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1-207.xElektroenzephalographie [EEG]: Sonstige

1-20·Neurologische Untersuchungen

Verwendung
Endständig — dieser Kode wird so angegeben.
Vorabfassung 2027: Inklusiva, Exklusiva und Hinweise veröffentlicht das BfArM für diesen Jahrgang noch nicht. Kodieranleitung des Jahrgangs 2026 ansehen

Prozedurenhäufigkeit

Die Statistik weist 1-207.x nicht einzeln aus — die Zahlen gehören zu 1-207 mit allen Subkodes.

0,77 % aller Operationen und Prozeduren · Hälfte ab etwa 62 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Prozeduren
Jahre
Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeProzedurenMännerFrauenAnteil
unter 1 Jahr15.0378.0486.9893,1 %
1 bis unter 5 Jahre24.58114.04910.5325,1 %
5 bis unter 10 Jahre24.58014.10110.4795,1 %
10 bis unter 15 Jahre23.30611.35911.9474,8 %
15 bis unter 18 Jahre16.2806.8319.4493,4 %
18 bis unter 20 Jahre5.5522.5682.9841,1 %
20 bis unter 25 Jahre11.9875.7046.2832,5 %
25 bis unter 30 Jahre10.8435.4665.3772,2 %
30 bis unter 35 Jahre11.0645.4285.6362,3 %
35 bis unter 40 Jahre12.2486.1676.0812,5 %
40 bis unter 45 Jahre13.0856.7976.2882,7 %
45 bis unter 50 Jahre13.6647.1526.5122,8 %
50 bis unter 55 Jahre18.23110.0598.1723,8 %
55 bis unter 60 Jahre27.48415.61211.8725,7 %
60 bis unter 65 Jahre34.47519.92614.5497,1 %
65 bis unter 70 Jahre35.87120.19415.6777,4 %
70 bis unter 75 Jahre41.41422.50918.9058,6 %
75 bis unter 80 Jahre40.60320.95619.6478,4 %
80 bis unter 85 Jahre51.74824.15627.59211 %
85 bis unter 90 Jahre38.77815.90222.8768,0 %
90 bis unter 95 Jahre11.2603.7437.5172,3 %
ab 95 Jahren2.1375871.5500,44 %

Gezählt werden Operationen und Prozeduren, nicht Fälle — wer im selben Aufenthalt mehrfach untersucht oder operiert wird, zählt mehrfach. Erfasst sind vollstationäre Behandlungen nach der DRG-Statistik. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Ränge sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Änderungen

2010Bestand
Elektroenzephalographie [EEG]: Sonstige

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.