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LG 64 CIntensivmedizin (Qualitätsanforderung Hochkomplex)

VerwendungAnforderungsstufe — eine Stufe innerhalb ihrer Leistungsgruppe; die Kriterien gelten für genau diese Stufe, nicht für die Leistungsgruppe insgesamt.
Stufe CInnerhalb dieser Leistungsgruppe gilt eine eigene Stufung; jede Stufe hat ihren eigenen Kriterienkatalog.
12 KriterienQualitätskriterien, die der Medizinische Dienst prüft, aufgeschlüsselt in 13 Teilanforderungen. Sie stehen unten im Wortlaut des Katalogs.
Anforderungsprofiljederzeit4Rufbereitschaft2Facharztqualifikation3Zusatzweiterbildung2

Qualitätskriterien12

Personelle Ausstattung(4)

  1. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung Intensivmedizin mindestens Rufbereitschaft jederzeit.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte mit Zusatzweiterbildung IntensivmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  3. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  4. Jederzeit Arztpräsenz auf der Intensivstation (Ärztin oder Arzt kann zu einem kurzfristigen Notfalleinsatz innerhalb des Krankenhauses hinzugezogen werden)jederzeit

Sachliche Ausstattung(7)

  1. Verfügbarkeit folgender Untersuchungs-/ Behandlungsverfahren auf der Intensivstation: a. Kontinuierliche Nierenersatzverfahren (jederzeit) b. Flexible Bronchoskopie (jederzeit) c. Ultraschall-Verfahren (jederzeit): Abdomen, TTEjederzeit
  2. Kontinuierliche Nierenersatzverfahren
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  3. Flexible Bronchoskopie
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  4. Ultraschall-Verfahren: Abdomen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  5. Ultraschall-Verfahren: transthorakale Echokardiographie (TTE)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
  6. Transösophageale Echokardiographie (TEE) am Standort (täglich acht Stunden im Zeitraum von 6 Uhr bis 18 Uhr)
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  7. Notfall-Labor plus Point-of Care Laboranalytik
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(1)

  1. Pflegepersonaluntergrenzen gemäß § 6 Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV)
    • Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers liegt vor
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.