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LG 61Lungentransplantation

VerwendungLeistungsgruppe — die Einheit, die einem Krankenhaus nach § 135e SGB V zugewiesen wird. Zugewiesen wird sie nur, wenn die unten genannten Qualitätskriterien erfüllt sind.
15 KriterienQualitätskriterien, die der Medizinische Dienst prüft, aufgeschlüsselt in 20 Teilanforderungen. Sie stehen unten im Wortlaut des Katalogs.
Anforderungsprofiljederzeit3Rufbereitschaft2Facharztqualifikation8Zusatzweiterbildung3

Qualitätskriterien15

Personelle Ausstattung(8)

  1. Fünf Fachärztinnen oder Fachärzte Herzchirurgie und eine Fachärztin oder ein Facharzt Thoraxchirurgie mindestens Rufbereitschaft jederzeit oder drei Fachärztinnen oder Fachärzte Thoraxchirurgie und eine Fachärztin oder ein Facharzt Herzchirurgie mindestens Rufbereitschaft jederzeit Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt Zusatzweiterbildung Transplantationsmedizin.jederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
  2. Fünf Fachärztinnen oder Fachärzte für Herzchirurgie und ein Facharzt für Thoraxchirurgie vorhandenFacharztqualifikation
  3. Drei Fachärztinnen oder Fachärzte für Thoraxchirurgie und eine Fachärztin oder ein Facharzt Herzchirurgie vorhandenFacharztqualifikation
  4. Fachärztinnen oder Fachärzte für HerzchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  5. Fachärztinnen oder Fachärzte ThoraxchirurgieFacharztqualifikation
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  6. Davon mindestens eine Fachärztin oder ein Facharzt mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden
    • Personelle Mindestanzahl (VZÄ) vorhanden
  7. Mindestens fachärztliche Rufbereitschaft jederzeitjederzeitRufbereitschaftFacharztqualifikation
    • Qualifikation Fachärztinnen oder Fachärzte vorhanden
    • Mindestens Rufbereitschaft jederzeit
  8. Fachärztin oder Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung TransplantationsmedizinFacharztqualifikationZusatzweiterbildung
    • Qualifikation vorhanden

Sachliche Ausstattung(5)

  1. Herz-Lungen-Maschine
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • Verfügbarkeit kardiotechnisches Personal gewährleistet
  2. Röntgen
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  3. CT jederzeit, teleradiologischer Befund möglichjederzeit
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
    • Teleradiologie
  4. MRT
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden
    • personelle Verfügbarkeit gewährleistet
  5. ECMO
    • apparativ-technische Ausstattung vorhanden

Sonstige Struktur- und Prozessvoraussetzungen(2)

  1. Transplantationsbeauftragte oder Transplantationsbeauftragter
    • Qualifikation vorhanden
  2. Interdisziplinäre Transplantkonferenz
Rechtsgrundlage

Anlage 1 zu § 135e SGB V (Leistungsgruppen und Qualitätskriterien) in der Fassung des Gesetzes vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228

Qualitätskriterien: Version 2025 (Stand 2026-01-10). OPS-Strukturmerkmale: Version 2026 (Stand 2026-01-10).

Der Medizinische Dienst Bund hat bislang nur die Katalogversion 2025 der Qualitätskriterien veröffentlicht; sie gilt unverändert für den Jahrgang 2026.

Herausgebende Stellen, Fundstellen und Nutzungshinweise: Datenquellen.