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Allgemeine Kodierrichtlinien · Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P014 Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

3 Fälle und 3 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR P014o.

Fälle3

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen3

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR P014

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS (Seite 47)).

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, P014o (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut