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Allgemeine Kodierrichtlinien · Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P013 Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation

2 Fälle und 3 Wissensfragen zu dieser Regel. Den Wortlaut der Richtlinie finden Sie unter DKR P013v.

Fälle2

Fälle zur Regel — vom Kurzfall bis zum Arztbrief, dazu die Beispiele der Deutschen Kodierrichtlinien im Wortlaut.

Wissensfragen3

Fragen zum Wortlaut und zur Anwendung der Regel.

Aus dem Wortlaut von DKR P013

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation
  • Durchführung einer Rezidivtherapie
  • Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operationsgebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

5-289.1 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie

Deutsche Kodierrichtlinien 2026, P013v (Auszug, Wortlaut) — vollständiger Wortlaut