Verwendung
Krankenhaus — die Nummer oben ist sein Institutionskennzeichen (IK). Damit weist es sich im Datenaustausch mit den Kostenträgern nach § 301 SGB V aus; auf jeder Abrechnung steht sie.
Sachsen
Bundesland der Anschrift.
DAK
Meldende Krankenkasse — so ist das Haus in der InEK-Zuordnung der Krankenkassen zu den Festlegungen nach § 6a KHEntgG (Pflegebudget) geführt.
nicht im Verzeichnis
Im Krankenhausverzeichnis ließ sich kein Eintrag sicher zuordnen — etwa weil das Haus inzwischen anders heißt oder der Veröffentlichung nicht zugestimmt hat. Anschrift, Betten und Notfallstufe fehlen deshalb.