Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten

Z99.1Abhängigkeit (langzeitig) vom RespiratorChronische
Inklusive:

Abhängigkeit (langzeitig) vom Beatmungsgerät

Hinweis:

Die Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit Z43.0 zu kodieren.

Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.