Z99.1 Langzeitige Abhängigkeit vom Respirator

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Langzeitige Abhängigkeit vom Beatmungsgerät

Alphabetisches Verzeichnis2

Abhängigkeit vom Respirator
Primärschlüssel
Langzeitige Abhängigkeit vom Beatmungsgerät
Primärschlüssel

Änderungen1

2017Titel geändert
Langzeitige Abhängigkeit (langzeitig) vom Respirator
2010Bestand
Langzeitige Abhängigkeit vom Respirator

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte