Z99.0 Abhängigkeit (langzeitig) vom Aspirator

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Hinweis:

Die Versorgung eines Tracheostomas ist zusätzlich mit Z43.0 zu kodieren.

Im Geltungsbereich des § 17b KHG ist der Kode nur zu verwenden bei Patienten, bei denen eine langzeitige Abhängigkeit besteht.

Inklusive:

Abhängigkeit (langzeitig) von: Absauggerät

Abhängigkeit (langzeitig) von: Aspirator, nicht näher bezeichnet

Abhängigkeit (langzeitig) von: Geräten zum Sekretmanagement

Abhängigkeit (langzeitig) von: In-/Exsufflator (Hustenunterstützungsgerät)

Alphabetisches Verzeichnis10

Abhängigkeit vom Aspirator
Primärschlüssel
Langzeitige Abhängigkeit vom Aspirator
Primärschlüssel
Langzeitige Abhängigkeit vom Absauggerät
Primärschlüssel
Langzeitige Abhängigkeit von Geräten zum Sekretmanagement
Primärschlüssel
Langzeitige Abhängigkeit vom Hustenunterstützungsgerät
Primärschlüssel
Langzeitige Abhängigkeit vom In-/Exsufflator
Primärschlüssel
Abhängigkeit vom Absauggerät
Primärschlüssel
Abhängigkeit von Geräten zum Sekretmanagement
Primärschlüssel
Abhängigkeit vom Hustenunterstützungsgerät
Primärschlüssel
Abhängigkeit vom In-/Exsufflator
Primärschlüssel

Änderungen1

2017Titel geändert
Langzeitige Abhängigkeit (langzeitig) vom Aspirator
2010Bestand
Langzeitige Abhängigkeit vom Aspirator

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte