Z96.2 Vorhandensein von Implantaten im Gehörorgan

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Hörgerät für Knochenleitung

Kochlearimplantat

Parazentese-Röhrchen

Stapesersatz

Tuba-Eustachii-Plastik

Alphabetisches Verzeichnis9

Vorhandensein einer Tuba-Eustachii-Plastik
Primärschlüssel
Vorhandensein einer äußerlichen Hörhilfe
Primärschlüssel
Vorhandensein eines audiologischen Implantates
Primärschlüssel
Vorhandensein eines Hörgerätes für Knochenleitung
Primärschlüssel
Vorhandensein eines knochenverankerten Hörsystems [BAHA]
Primärschlüssel
Vorhandensein eines Kochlearimplantates [CI]
Primärschlüssel
Vorhandensein eines Parazenteseröhrchens
Primärschlüssel
Vorhandensein eines Stapes-Implantates
Primärschlüssel
Vorhandensein otologischer Implantate
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Vorhandensein von Implantaten im Gehörorgan

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte