Z95.- Vorhandensein von kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen T82.-

Subkodes8

Z95.0 Vorhandensein eines kardialen elektronischen Geräts⚖ 1
Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses⚖ 1
Z95.2 Vorhandensein einer künstlichen Herzklappe
Z95.3 Vorhandensein einer xenogenen Herzklappe
Z95.4 Vorhandensein eines anderen Herzklappenersatzes
Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik⚖ 1
Z95.8- Vorhandensein von sonstigen kardialen oder vaskulären Implantaten oder TransplantatenAmbulant 4-stellig
Z95.9 Vorhandensein von kardialem oder vaskulärem Implantat oder Transplantat, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Vorhandensein von kardialen oder vaskulären Implantaten oder Transplantaten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte