Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Vorhandensein einer koronaren Gefäßprothese

Zustand nach koronarer Gefäßplastik o.n.A.

Regeln außerhalb des Katalogs1

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Vorhandensein eines koronaren Gefäßtransplantates
Primärschlüssel
Vorhandensein einer koronaren Gefäßprothese
Primärschlüssel
Zustandsbefund bei koronarer Gefäßplastik
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte