Z95.0 Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators

ICD-10-GM 2012Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Exklusive:

Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators Z45.0

Regeln außerhalb des Katalogs1

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Vorhandensein eines automatischen implantierbaren Kardioverter-Defibrillators [AICD]
Primärschlüssel
Vorhandensein eines Herzschrittmachers
Primärschlüssel
Vorhandensein eines implantierbaren Kardioverter-Defibrillators [ICD]
Primärschlüssel

Änderungen1

2013Titel geändert
Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators kardialen elektronischen Geräts
2010Bestand
Vorhandensein eines implantierten Herzschrittmachers oder eines implantierten Kardiodefibrillators

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2012 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte