Z90.- Verlust von Organen, anderenorts nicht klassifiziert

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Postoperativer oder posttraumatischer Verlust eines Körperteils, anderenorts nicht klassifiziert

Exklusive:

Angeborenes Fehlen von Organen - siehe Alphabetisches Verzeichnis

Postoperatives Fehlen: endokrine Drüsen, außer Pankreas E89.-

Postoperatives Fehlen: Milz D73.0

Postoperatives Fehlen: Pankreas E13.-

Subkodes9

Z90.0 Verlust von Teilen des Kopfes oder des Halses
Z90.1 Verlust der Mamma(e) [Brustdrüse]
Z90.2 Verlust der Lunge [Teile der Lunge]
Z90.3 Verlust von Teilen des Magens
Z90.4 Verlust anderer Teile des Verdauungstraktes
Z90.5 Verlust der Niere(n)
Z90.6 Verlust anderer Teile des Harntraktes
Z90.7 Verlust eines oder mehrerer Genitalorgane
Z90.8 Verlust sonstiger Organe

Änderungen

2010Bestand
Verlust von Organen, anderenorts nicht klassifiziert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte