Z88.- Allergie gegenüber Arzneimitteln, Drogen oder biologisch aktiven Substanzen in der Eigenanamnese

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes10

Z88.0 Allergie gegenüber Penicillin in der Eigenanamnese
Z88.1 Allergie gegenüber anderen Antibiotika in der Eigenanamnese
Z88.2 Allergie gegenüber Sulfonamiden in der Eigenanamnese
Z88.3 Allergie gegenüber anderen Antiinfektiva in der Eigenanamnese
Z88.4 Allergie gegenüber Anästhetikum in der Eigenanamnese
Z88.5 Allergie gegenüber Betäubungsmittel in der Eigenanamnese
Z88.6 Allergie gegenüber Analgetikum in der Eigenanamnese
Z88.7 Allergie gegenüber Serum oder Impfstoff in der Eigenanamnese
Z88.8 Allergie gegenüber sonstigen Arzneimitteln, Drogen oder biologisch aktiven Substanzen in der Eigenanamnese
Z88.9 Allergie gegenüber nicht näher bezeichneten Arzneimitteln, Drogen oder biologisch aktiven Substanzen in der Eigenanamnese

Änderungen

2010Bestand
Allergie gegenüber Arzneimitteln, Drogen oder biologisch aktiven Substanzen in der Eigenanamnese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte