Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Zustände, klassifizierbar unter I00-I99

Exklusive:

Alter Myokardinfarkt I25.2-

Folgezustände einer zerebrovaskulären Krankheit I69.-

Postmyokardinfarkt-Syndrom I24.1

Regeln außerhalb des Katalogs1

Stationäre Aufnahme zur Lungenoberlappenteilresektion wegen eines Lungenrundherdes. In der Vorgeschichte war nach Implantation einer Hüftendoprothese eine Thrombose der Vena tibialis posterior aufgetreten, die medikamentös behandelt worden war. Aktuell keine therapeutischen Maßnahmen bezüglich der Thrombose.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis8

Alter folgenloser Schlaganfall
Primärschlüssel
Aneurysmatische Subarachnoidalblutung in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Apoplex in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Herzrhythmusstörungen in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Krankheit des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Orthostatische Dysregulation in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Thromboembolie in der Eigenanamnese
Primärschlüssel
Zerebraler Insult in der Eigenanamnese
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte