Z86.4 Missbrauch einer psychotropen Substanz in der Eigenanamnese

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Zustände, klassifizierbar unter F10-F19

Exklusive:

Gegenwärtig bestehende Abhängigkeit F10-F19 mit vierter Stelle .2

Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum von: Alkohol Z72.0

Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum von: Arzneimittel oder Drogen Z72.0

Probleme im Zusammenhang mit dem Konsum von: Tabak Z72.0

Alphabetisches Verzeichnis3

Alkoholmissbrauch in der Anamnese
Primärschlüssel
Arzneimittel- und Drogenmissbrauch in der Anamnese
Primärschlüssel
Tabakmissbrauch in der Anamnese
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Missbrauch einer psychotropen Substanz in der Eigenanamnese

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte