Z76.- Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

Z76.0 Ausstellung wiederholter Verordnung
Z76.1 Gesundheitsüberwachung und Betreuung eines Findelkindes≤2
Z76.2 Gesundheitsüberwachung und Betreuung eines anderen gesunden Säuglings und Kindes≤10⚖ 1
Z76.3 Gesunde Begleitperson einer kranken Person
Z76.4 Andere in eine Gesundheitsbetreuungseinrichtung aufgenommene Person
Z76.8 Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen näher bezeichneten Gründen in Anspruch nehmen
Z76.9 Person, die das Gesundheitswesen aus nicht näher bezeichneten Gründen in Anspruch nimmt

Änderungen

2010Bestand
Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen Gründen in Anspruch nehmen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte