Z76.0 Ausstellung wiederholter Verordnung

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Wiederverordnung: Apparat

Wiederverordnung: Arzneimittel

Wiederverordnung: Brille

Exklusive:

Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung Z02

Wiederverordnung von Kontrazeptiva Z30.4

Alphabetisches Verzeichnis5

Ausstellung einer wiederholten Verordnung
Primärschlüssel
Rezeptverschreibung
Primärschlüssel
Wiederverordnung einer Brille
Primärschlüssel
Wiederverordnung eines Apparates
Primärschlüssel
Wiederverordnung eines Arzneimittels
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Ausstellung wiederholter Verordnung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte