Z46.7 Versorgen mit und Anpassen eines orthopädischen Hilfsmittels

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Orthopädisch: Gipsverband

Orthopädisch: Korsett

Orthopädisch: Schuhe

Orthopädisch: Stützapparat

Alphabetisches Verzeichnis13

Anpassung einer Bandage
Primärschlüssel
Anpassung eines orthopädischen Gipsverbandes
Primärschlüssel
Anpassung eines orthopädischen Hilfsmittels
Primärschlüssel
Anpassung eines orthopädischen Mieders
Primärschlüssel
Anpassung eines orthopädischen Stützapparates
Primärschlüssel
Anpassung eines orthopädischen Verbandes
Primärschlüssel
Anpassung eines orthopädisches Korsetts
Primärschlüssel
Anpassung von orthopädischen Schuhen
Primärschlüssel
Versorgen mit einem orthopädischen Gipsverband
Primärschlüssel
Versorgen mit einem orthopädischen Korsett
Primärschlüssel
Versorgen mit einem orthopädischen Stützapparat
Primärschlüssel
Versorgen mit orthopädischen Schuhen
Primärschlüssel
Versorgung mit einem orthopädischen Hilfsmittel
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Versorgen mit und Anpassen eines orthopädischen Hilfsmittels

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte