Z46.0 Versorgen mit und Anpassen von Brillen oder Kontaktlinsen

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis5

Versorgung mit einer Brille
Primärschlüssel
Versorgung mit Kontaktlinsen
Primärschlüssel
Anpassung einer Brille
Primärschlüssel
Anpassung von Kontaktlinsen
Primärschlüssel
Anpassung einer Lesebrille
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Versorgen mit und Anpassen von Brillen oder Kontaktlinsen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte