Z45.00 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über Z45.0-

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Anpassung eines Herzschrittmachers
Primärschlüssel
Versorgung mit einem Herzschrittmacher
Primärschlüssel
Handhabung eines Herzschrittmachers a.n.k.
Primärschlüssel
Kontrolle eines Herzschrittmachers
Primärschlüssel
Kontrolle der Batterie eines Herzschrittmachers
Primärschlüssel
Wechsel eines Schrittmachers
Primärschlüssel
Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers
Primärschlüssel

Änderungen1

2013Neu
Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers
übergeleitet aus Z45.0

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte