Z38.- Lebendgeborene nach dem Geburtsort

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
≤1Altersbeschränkung: bis 1 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die Neonatalperiode ist in Deutschland wie folgt definiert:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes9

Z38.0 Einling, Geburt im Krankenhaus≤1⚖ 1
Z38.1 Einling, Geburt außerhalb des Krankenhauses≤1⚖ 2
Z38.2 Einling, Geburtsort nicht näher bezeichnet≤1⚖ 1
Z38.3 Zwilling, Geburt im Krankenhaus≤1⚖ 1
Z38.4 Zwilling, Geburt außerhalb des Krankenhauses≤1⚖ 1
Z38.5 Zwilling, Geburtsort nicht näher bezeichnet≤1⚖ 1
Z38.6 Anderer Mehrling, Geburt im Krankenhaus≤1⚖ 1
Z38.7 Anderer Mehrling, Geburt außerhalb des Krankenhauses≤1⚖ 1
Z38.8 Anderer Mehrling, Geburtsort nicht näher bezeichnet≤1⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Lebendgeborene nach dem Geburtsort

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte