Z35.8 Überwachung sonstiger Risikoschwangerschaften

ICD-10-GM 2022Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASchwangerschaft — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Risikoschwangerschaft, durch soziale Probleme bedingt

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über Z35.-

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Bösartige Krankheit in der Anamnese, die den Schwangerschaftsverlauf beeinflusst a.n.k.
Primärschlüssel
Nichtgeburtshilfliche Affektion in der Anamnese, die den Schwangerschaftsverlauf beeinflusst
Primärschlüssel
Schweres Trauma in der Anamnese, das die Schwangerschaftsvorsorge beeinflusst
Primärschlüssel
Überwachung einer Risikoschwangerschaft, durch soziales Problem bedingt
Primärschlüssel
Unfall in der Anamnese, der die Schwangerschaftsvorsorge beeinflusst
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Überwachung sonstiger Risikoschwangerschaften

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2022 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte