Z30.5 Überwachung von Patientinnen mit Pessar (intrauterin) zur Kontrazeption

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
12 – 55Altersbeschränkung: 12 Jahre – 55 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Kontrolle, Wiedereinsetzen oder Entfernen eines Pessars (intrauterin)

Alphabetisches Verzeichnis10

Entfernung eines Intrauterinpessars
Primärschlüssel
Entfernung eines Pessars (zur Kontrazeption)
Primärschlüssel
Extraktion eines IUP [Intrauterinpessar]
Primärschlüssel
Gynäkologische Untersuchung wegen Weitereinnahme kontrazeptiver Mittel
Primärschlüssel
Kontrolle eines Intrauterinpessars
Primärschlüssel
Kontrolle eines kontrazeptiven Mittels
Primärschlüssel
Überwachung einer Pessarträgerin (wegen Kontrazeption)
Primärschlüssel
Wechsel eines Pessars
Primärschlüssel
Wiedereinlage eines Kontrazeptivums
Primärschlüssel
Wiedereinsetzen eines Intrauterinpessars
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Überwachung von Patientinnen mit Pessar (intrauterin) zur Kontrazeption

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte