Z27.4 Notwendigkeit der Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln [MMR]

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis2

Masern-Mumps-Röteln-Vakzination [MMR]
Primärschlüssel
Notwendigkeit der Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln [MMR]
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Notwendigkeit der Impfung gegen Masern-Mumps-Röteln [MMR]

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte