Z26.- Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen andere einzelne Infektionskrankheiten

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Impfung: gegen Krankheitskombinationen Z27.-

Impfung: nicht durchgeführt Z28

Subkodes3

Z26.0 Notwendigkeit der Impfung gegen Leishmaniose
Z26.8 Notwendigkeit der Impfung gegen sonstige näher bezeichnete einzelne Infektionskrankheiten
Z26.9 Notwendigkeit der Impfung gegen nicht näher bezeichnete Infektionskrankheit

Änderungen

2010Bestand
Notwendigkeit der Impfung [Immunisierung] gegen andere einzelne Infektionskrankheiten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte