Z24.0 Notwendigkeit der Impfung gegen Poliomyelitis

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis3

Notwendigkeit der Impfung gegen Poliomyelitis [IPV (Inaktivierte Polio-Vakzine)]
Primärschlüssel
Notwendigkeit der trivalenten Poliomyelitis-Schluckimpfung [OPV (Orale Polio-Vakzine)]
Primärschlüssel
Poliomyelitis-Vakzination [IPV]
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Notwendigkeit der Impfung gegen Poliomyelitis

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte