Z13.- Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige Krankheiten oder Störungen

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes9

Z13.0 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe und bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems
Z13.1 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Diabetes mellitus
Z13.2 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Ernährungsstörungen
Z13.4 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf bestimmte Entwicklungsstörungen in der Kindheit
Z13.5 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf Augen- oder Ohrenkrankheiten
Z13.6 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf kardiovaskuläre Krankheiten
Z13.7 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und Chromosomenanomalien
Z13.8 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Störungen
Z13.9 Spezielle Verfahren zur Untersuchung, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf sonstige Krankheiten oder Störungen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte