Z04.- Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen Gründen

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen

Subkodes6

Z04.1 Untersuchung und Beobachtung nach Transportmittelunfall
Z04.2 Untersuchung und Beobachtung nach Arbeitsunfall
Z04.3 Untersuchung und Beobachtung nach anderem Unfall
Z04.5 Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung
Z04.8 Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen
Z04.9 Untersuchung und Beobachtung aus nicht näher bezeichnetem Grund

Änderungen

2010Bestand
Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen Gründen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte