Z04.9 Untersuchung und Beobachtung aus nicht näher bezeichnetem Grund

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Beobachtung o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis5

Abklärung
Primärschlüssel
Abklärung ohne Bedarf weiterer ärztlicher Versorgung
Primärschlüssel
Beobachtung
Primärschlüssel
Kontrolle ohne Notwendigkeit weiterer medizinischer Betreuung
Primärschlüssel
Überwachung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Untersuchung und Beobachtung aus nicht näher bezeichnetem Grund

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte