Z04.8 Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Alkohol- oder Drogenbestimmung im Blut

Allgemeine psychiatrische Untersuchung auf behördliche Anforderung

Anforderung eines Expertengutachtens

Exklusive:

Vorhandensein von: Alkohol im Blut R78.0

Vorhandensein von: Drogen im Blut R78.-

Alphabetisches Verzeichnis13

Alkoholbestimmung im Blut
Primärschlüssel
Allgemeine psychiatrische Untersuchung auf behördliche Anforderung
Primärschlüssel
Anforderung eines Expertengutachtens
Primärschlüssel
Blutalkoholtest
Primärschlüssel
Drogenbestimmung im Blut
Primärschlüssel
Laborparametertest aus rechtsmedizinischen Gründen a.n.k.
Primärschlüssel
Test auf Arzneimittel im Blut
Primärschlüssel
Test auf Drogen im Blut
Primärschlüssel
Untersuchung auf Gebrauch von Drogen
Primärschlüssel
Untersuchung auf Gebrauch von Stimulanzien
Primärschlüssel
Untersuchung aus rechtsmedizinischen Gründen
Primärschlüssel
Überweisung an Facharzt
Primärschlüssel
Überweisung an Gutachter
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Untersuchung und Beobachtung aus sonstigen näher bezeichneten Gründen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte