Z04.5 Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch

Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach sonstiger durch eine Person zugefügter Verletzung

Alphabetisches Verzeichnis5

Abklärung bei angeblichen sexuellen Missbrauchs
Primärschlüssel
Abklärung bei angeblichen Vergewaltigung
Primärschlüssel
Untersuchung von Opfer oder Beschuldigtem nach angegebener Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch
Primärschlüssel
Abklärung bei Verdacht auf Misshandlung
Primärschlüssel
Abklärung bei zugefügter Verletzung a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Untersuchung und Beobachtung nach durch eine Person zugefügter Verletzung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte