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Y09.9!Tätlicher Angriff

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Morbi-RSA’25
Andere Verletzungen und Verletzungsfolgen mittlerer Schwere — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Misshandlung

Vergewaltigung

Tätlicher Angriff mit: Arzneimittel

Tätlicher Angriff mit: Chemikalien

Tätlicher Angriff mit: Waffen

Tötung

Verletzungen durch eine andere Person in Verletzungs- oder Tötungsabsicht auf jede Art und Weise

Vernachlässigung

Vorsätzlich verursachter Kraftfahrzeugunfall

Exklusive:

Verletzungen durch: gesetzliche Maßnahme Y35.7

Verletzungen durch: Kriegshandlungen Y36.9

Änderungen

2010Bestand
Tätlicher Angriff

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte