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X29.9!Unfall durch Kontakt mit giftigen Pflanzen oder Tieren

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode · ambulant (§ 295 SGB V): nur als Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenkode
Ausrufezeichenschlüsselnummer (sekundäre Schlüsselnummer): Sie darf nicht allein benutzt werden, kann aber zusätzlich zu einem Primärkode angegeben werden, um eine Diagnose näher zu spezifizieren.
Morbi-RSA’25
Andere Verletzungen und Verletzungsfolgen mittlerer Schwere — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Giftiger Tierbiss oder Insektenstich

Verletzung an giftigen Pflanzen

Exklusive:

Verzehr von giftigen Tieren oder Pflanzen X49.9

Echse (nichtgiftig) W64.9

Schlange, nichtgiftig W64.9

Meerestiere, nichtgiftig W64.9

Stichwunde o.n.A. durch Pflanzendornen oder -stacheln W64.9

Änderungen

2010Bestand
Unfall durch Kontakt mit giftigen Pflanzen oder Tieren

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte